Der Anteil der Ortsgemeinden von der KiSt beträgt im Kkr SL-FL im HHJ 2016 weniger als ein Drittel, nämlich 32,56%
Diese Berechnung beruht in einigen Bereichen natürlich auch auf Schätzwerten,
z.B. bei der Anteilsberechnung von Mitarbeitervertretung, Verwaltung.
Eine Transparenz der zugrundegelegten Daten liegt aber vor,
weil die zugrundegelegten Haushaltsvolumina angegeben sind.
Die Berechnungen liegen in 3 unterschiedlichen Dateiformaten vor.