Wieviel Prozent der Kirchensteuer kommen in Ortsgemeinde an?
Verfasst: Mi 8. Apr 2015, 22:49
Wie wenig von den Kirchensteuern in der Ortsgemeinde ankommt,
möge diese Beispielrechnung (für die Kirchengemeinde Kropp) belegen:
Für 2015 wird in der Nordkirche eine Kirchensteuernettosumme von 453 000 000 € erwartet. (Realistischerweise liegt diese Zahl etwas höher)
http://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten/detail/haushalts-und-stellenplan-2015-fuer-die-nordkirche-beschlossen.html
Die Nordkirche hat 1 953 092 Kirchenmitglieder (Stand 31.12.2012) (Nach allg. Entwicklung ist diese Zahl inzwischen etwas gesunken)
http://www.nordkirche.de/nordkirche/a-z/nordkirche-statistik/organisation-in-zahlen/ueberblick.html
Pro Kirchenmitglied erhält die Nordkirche also mindestens 231,95 € (Dazu kommen noch die EKD-Umlage und nicht zweckgebundene Staatsleistungen.)
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Die Kirchengemeinde Kropp soll 2015 aus Kirchensteuermitteln zur allg. Deckung des Haushalts 223 000 € erhalten.
Kropp hat 6 258 Gemeindeglieder (laut Rechenzentrum 03/2015)
Das ergibt eine Zuweisung von 35,63 € pro Kirchengemeindeglied.
Dazu kommt natürlich auch die Versorgung mit Pastoren/Pastorinnen.
Eine volle Pastorenstelle kostet den Kirchenkreis eine Pauschale von 68 000 €.
Bei drei Stellen in Kropp ergibt das eine Summe von 204 000 €.
Für die Pastorenbesoldung erhält der Kirchenkreis die Pfarrlandeinnahmen aus Kropp (zu 95%) = 14 500 €.
Für die pfarramtliche Versorgung gibt der Kirchenkreis für Kropp also 189 500 € aus,
was pro Gemeindeglied 30,28 € entspricht.
Die Addition von 35,63 € und 30,28 € ergibt 65,92 € pro Gemeindeglied für die Ortsgemeinde.
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65,92 € sind von 231,95 € nur 28,41 % für die Ortsgemeinde!
Wenn man von der Kirchensteuerbruttosumme ausgeht, bleiben für die Ortsgemeinde Kropp sogar nur 26,52 %,
wobei alle EKD-Mittel und Staatsleistungen zu 100% vom übergemeindlichen Bereich vereinnahmt würden.
Wenn man vom KiSt-Netto + EKD-Umlage + Staatsleistungen (o.z.M.) ausgeht, verbleiben ~ 27,10 %.
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Anmerkungen:
Die Zahlen sind etwas zu relativieren, weil einige Kosten der Ortsgemeinden
von der Landeskirche (wie z.B. Gebäudeversicherungen) bzw.
vom Kirchenkreis (einige Verwaltungskosten) getragen werden.
Andererseits ist das jetzige System der Verwaltung nicht besonders effizient
und die Übertragung z.B. von normalen Buchungen auf die Kirchengemeinden
könnten von diesen mit überschaubaren Mehraufwand selbst übernommen werden.
Diese Rechnung bezieht sich auf die Kirchengemeinde Kropp.
Andere Gemeinden haben mehr oder weniger Pfarrland
und bekommen aufgrund einer anderen Stellensituation (z.B. für Jugendarbeit) auch andere Zuweisungen vom Kirchenkreis.
Mit dem Haushaltsplan des Kirchenkreises kann eine Durchschnittsfinanzierung der Gemeinden im Kirchenkreis SL-FL errechnet werden.
Falls die Berechnungen einer Korrektur bedürfen, bin ich für Hinweise dankbar.
möge diese Beispielrechnung (für die Kirchengemeinde Kropp) belegen:
Für 2015 wird in der Nordkirche eine Kirchensteuernettosumme von 453 000 000 € erwartet. (Realistischerweise liegt diese Zahl etwas höher)
http://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten/detail/haushalts-und-stellenplan-2015-fuer-die-nordkirche-beschlossen.html
Die Nordkirche hat 1 953 092 Kirchenmitglieder (Stand 31.12.2012) (Nach allg. Entwicklung ist diese Zahl inzwischen etwas gesunken)
http://www.nordkirche.de/nordkirche/a-z/nordkirche-statistik/organisation-in-zahlen/ueberblick.html
Pro Kirchenmitglied erhält die Nordkirche also mindestens 231,95 € (Dazu kommen noch die EKD-Umlage und nicht zweckgebundene Staatsleistungen.)
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Die Kirchengemeinde Kropp soll 2015 aus Kirchensteuermitteln zur allg. Deckung des Haushalts 223 000 € erhalten.
Kropp hat 6 258 Gemeindeglieder (laut Rechenzentrum 03/2015)
Das ergibt eine Zuweisung von 35,63 € pro Kirchengemeindeglied.
Dazu kommt natürlich auch die Versorgung mit Pastoren/Pastorinnen.
Eine volle Pastorenstelle kostet den Kirchenkreis eine Pauschale von 68 000 €.
Bei drei Stellen in Kropp ergibt das eine Summe von 204 000 €.
Für die Pastorenbesoldung erhält der Kirchenkreis die Pfarrlandeinnahmen aus Kropp (zu 95%) = 14 500 €.
Für die pfarramtliche Versorgung gibt der Kirchenkreis für Kropp also 189 500 € aus,
was pro Gemeindeglied 30,28 € entspricht.
Die Addition von 35,63 € und 30,28 € ergibt 65,92 € pro Gemeindeglied für die Ortsgemeinde.
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65,92 € sind von 231,95 € nur 28,41 % für die Ortsgemeinde!
Wenn man von der Kirchensteuerbruttosumme ausgeht, bleiben für die Ortsgemeinde Kropp sogar nur 26,52 %,
wobei alle EKD-Mittel und Staatsleistungen zu 100% vom übergemeindlichen Bereich vereinnahmt würden.
Wenn man vom KiSt-Netto + EKD-Umlage + Staatsleistungen (o.z.M.) ausgeht, verbleiben ~ 27,10 %.
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Anmerkungen:
Die Zahlen sind etwas zu relativieren, weil einige Kosten der Ortsgemeinden
von der Landeskirche (wie z.B. Gebäudeversicherungen) bzw.
vom Kirchenkreis (einige Verwaltungskosten) getragen werden.
Andererseits ist das jetzige System der Verwaltung nicht besonders effizient
und die Übertragung z.B. von normalen Buchungen auf die Kirchengemeinden
könnten von diesen mit überschaubaren Mehraufwand selbst übernommen werden.
Diese Rechnung bezieht sich auf die Kirchengemeinde Kropp.
Andere Gemeinden haben mehr oder weniger Pfarrland
und bekommen aufgrund einer anderen Stellensituation (z.B. für Jugendarbeit) auch andere Zuweisungen vom Kirchenkreis.
Mit dem Haushaltsplan des Kirchenkreises kann eine Durchschnittsfinanzierung der Gemeinden im Kirchenkreis SL-FL errechnet werden.
Falls die Berechnungen einer Korrektur bedürfen, bin ich für Hinweise dankbar.