Ob die jetzige Finanzierung des Verwaltungszentrums rechtskonform ist,
ist nach der Begründung des Urteils des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes der VELKD
über Erledigung der Verwaltungsgeschäfte durch das Kirchliche Verwaltungszentrumvom
vom 28. Mai 2013 (Aktenzeichen RVG 1/2010)
http://www.velkd.de/downloads/RVG_1-2010-Urteil.pdf
m.E. in Frage zu stellen.
Weitere Informationen:
http://www.tymmo.de/urteil-rechtsstreit.html