Mittel für Jugendarbeit sollen Gemeinden entzogen werden

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Mittel für Jugendarbeit sollen Gemeinden entzogen werden

Ungelesener Beitragvon Admin2025 » Di 24. Nov 2015, 03:29

Mittel für Jugendarbeit soll Gemeinden entzogen werden

Ein Vorschlag von Ingo Gnutzmann und den Kirchenkreisjugendwartpersonal will den Kirchengemeinden alle finanzielle Mittel
für die Jugendarbeit entziehen und durch veränderte prozentuale Zuweisungen diese Mittel auf Kirchenkreisebene verlagern.

Die Anstellungsträgerschaft der hauptamtlichen Jugendmitarbeiter(innen) samt Dienst- und Fachaufsicht
soll den Kirchengemeinden entzogen werden.

jugendarbeit_kkslfl_bei_handlungsraeumen.pdf
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Wesentliche damit einhergehende Fragestellungen werden nicht bedacht oder absichtlich verschwiegen.
Um nur einige zu nennen:

Durch die Budgetierung von immer mehr Bereichen der Arbeit auf Kirchenkreisebene
wird der Kirchenkreis bei dem angesprochenen erwarteten Sinken der Kirchensteuereinnahmen
seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können,
es sei denn, das der prozentuale Verteilungsschlüssel per Kirchenkreissatzung
zukünftig immer weiter zulasten der Kirchengemeinden verändert wird.

Wie sollen Gemeinden bzw. kircheliche Handlungsräume noch Schwerpunkte setzten können,
wenn die MIttel für mögliche Schwerpunktsetzungen mehr und mehr auf Kirchenkreisebene verlagert werden?

Die schulkooperative Arbeit wird als junges Arbeitsfeld mit zunehmenden Bedeutung bezeichnet
und soll weiterentwickelt werden. Bei einer Budgetierung der Jugendarbeit darf dann nicht so getan werden,
als ob damit nicht gleichzeitig eine Reduzierung der anderen Arbeitsfelder der Jugendarbeit einhergeht.

Wenn die Jugendarbeit von Gmeinden nicht mehr bezuschusst wird, sondern komplett in der Hand des Kirchenkreises liegt,
bedeutet das auch, das die bisher schwerpunktmäßig tätigen Kräfte den Bedürfnissen von viel mehr Gemeinden gerecht werden sollen,
was allein im Blick auf Abstimmungs- und Organisationsfragen wesentlich mehr Zeit beanspruchen wird.

Jugendarbeit ist Beziehungsarbeit. "Stippvisiten" von Jugendmitarbeiter(innen)
werden weder den Jugendlichen noch den Kirchengemeinden gerecht.

Werden die hohen Sachinvestitionen für Jugendarbeit (z.B. Zelte, Feldküche etc. für Pfadfinderarbeit) von Kirchengemeinden auch dann getätigt,
wenn die Kirchengemeinden bzw. kirchlichen Handlungsräume es nicht mehr selber gewährleisten können, dass diese Arbeit gesichert ist?
Oder sollen auch alle Sachinvestitionen vom Kirchenkreis übernommen werden (wie bei der Jugendkirche)?
Wer ist für die Lagerung bzw. den Transport zu den Einsatzorten der Jugendmitarbeiter zuständig
und wie hoch wird der Zeitbedarf dafür kalkuliert?

Völlig unbeachtet bleibt bei diesem Konzept das theologische Profil von den Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit.
Wenn der Kirchenkreis als Träger auch für die Einstellung der Mitarbeiter zuständig ist,
ist keine Kompatibilität mit der Ausrichtung der Kirchengemeinden bzw. Handlungsräume gewährleistet,
mit denen zusammen die Arbeit eigentlich einvernehmlich gestaltet werden soll.

Gute Fortbildungen sollen durch das Kirchenkreis-Jugendwerk gewährleistet werden können.
Der Kirchenkreis verfügt derzeit nicht über das ganze Spektrum aller dazu erforderlichen Kompetenzen
(was natürlich auch viel zu teuer wäre),
es sei denn, das Kirchenkreisjugendwerk versteht seine Aufgabe nur im Einladen von Referenten etc.
Wenn man über den Tellerrand des Kirchenkreises hinausblickt - und dazu braucht es nicht die angestrebte neue Organisationsform -
wird auch heute schon ein(e) Mitarbeiter(in) der Jugendarbeit eine Vielzahl hervorragender Fortbildungsmöglichkeiten finden.
Bild Römerbrief 1,16 . . Bild admin@kirche2025.de . . Bild notfalls: 0172-4166183

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