Alternativ ist eine andere Gewichtung auf der Ausgabenseite
zwischen Ortsgemeinden und Kirchenkreis denkbar.
Im Kirchenkreis Plön-Segeberg sieht der Verteilungsmaßstab z.B. ganz anders aus.
In §16, Abs. 2 der Kirchenkreis- und Finanzsatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises
Plön-Segeberg vom 15. November 2015 heißt es:
"Nach Abzug des Gemeinschaftsanteils einschließlich der Rücklagen beträgt der Gemeindeanteil 83,3 Prozent, der Kirchenkreisanteil 16,7 Prozent der Zuweisung durch die Landeskirche an den Kirchenkreis."
Quelle: Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Nummer 5, Kiel 2. Mai 2015, S. 180 ff