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Finanzsatzung Kirchenkreis SL-FL

Verfasst: Do 9. Apr 2015, 20:35
von Admin2025
Finanzsatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg
Vom 9. Dezember 2014
http://www.kirchenrecht-nordkirche.de/showdocument/id/30938

Besonders kritisch zu betrachten sind m. E. folgende Punkte:

§2 Abs. 4: Der Anteil des Kirchenkreises mit fast einem Drittel (32,5%) sollte angesichts der laut allen Mitgliederumfragen
so wichtigen Arbeit der Ortsgemeinden und Ortgeistlichen hinterfragt werden.

§3 der Gemeinschaftsanteil
Die Definition dieses Anteils wurde von der NEK so gewollt.
Verlorengegangen ist damit die Transparenz der Verteilung der Finanzmittel zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden.

§4 Abs. 1: Der "Garantie"-Anteil von 60% in Abhängigkeit von den Gemeindegliedern
schränkt die Handlungsfreiheit von Gemeinden in unverhältnismäßiger Weise ein.
Zwei gleichgroße Gemeinden könnten im Verhältnis 60:140 im Finanzmitteln bedacht werden,
d.h. eine Gemeinde, die sich in der Ausrichting der Arbeit nach den (nicht unbedingt explizit genannten) Förderrichtlinien des Kirchenkreises richtet,
könnte mehr als das Doppelte an Zuweisungen erhalten als eine Gemeinde, die eine andere Ausrichtung für vielversprechender hält.
Bei einem "Garantie"-Anteil von 80% wäre immer noch eine um 50% höhere Zuweisung möglich,
Zuschüsse zu besonderen Baumaßnahmen oder Strukturanpassungen noch gar nicht mitgerechnet.

§5 Abs. 3 Satz 1: Mit dieser Bestimmung wird ein "gesundes" Wirtschaften für Gemeinden fast unmöglich,
denn Gemeinden, die z.B. durch Anstellung eines Jugendwarts Ansprüche auf besondere Zuschüsse hätte,
würden diese verlieren, wenn sie Rücklagen für ein geplantes Projekt oder in Zukunft erwartete Ausgaben bilden würden.
So werden nur die Gemeinden belohnt, die immer ihre Bedürftigkeit darstellen können.
Dieses führt - leider - zu einer gewollten Abhängigkeit der Gemeinden vom Kirchenkreis
und wird mit dem Euphemismus "Solidarität" bemäntelt.