Kritik an der Regionalisierung

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Kritik an der Regionalisierung

Ungelesener Beitragvon Admin2025 » Do 14. Apr 2016, 21:06

Kritik an der Regionalisierung

Zunächst ist festzustellen, dass wie bei vorherigen die Kirche betreffenden grundsätzlichen Entscheidungen (z.B. Fusion der Kirchenkreise) Finanzprobleme in den Vordergrund geschoben werden, um einen Handlungsdruck zu erzeugen, mit dem dann Entscheidungen forciert werden, die vorrangig die Ressourcen für die Arbeit in den Kirchengemeinden reduzieren.

Die Bildung von Kirchenregionen ist als ein eigenes kritisch zu beleuchtendes Thema zu betrachten, welches nicht unmittelbar mit einem Finanz- oder Personalmangel in Verbindung steht.

Zur Lösung pfarramtlicher Versorgungsprobleme tragen sie nichts aus, weil Pfarrstellen laut Verfassung der Nordkirche nicht Regionen, sondern Gemeinden zugeordnet werden: Artikel 23 - Pfarrstellen
1 Jeder Kirchengemeinde wird eine Pfarrstelle zugeordnet. 2 Wenn dies zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages erforderlich ist, können mehreren Kirchengemeinden eine oder mehrere gemeinsame Pfarrstellen (Pfarrsprengel) und einer Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen zugeordnet werden. 3 Das Nähere wird durch Kirchengesetz oder aufgrund eines Kirchengesetzes geregelt.

Aus der Verfassung ergibt sich damit eindeutig, dass die Zuordnung mehrerer Pfarrstellen zu mehreren Gemeinden der Bildung sogenannter Pfarrsprengel bedarf, nicht aber der Bildung von Kirchenregionen.

Die Informationen des Kirchenkreises über die Finanzverteilung zwischen den Ebenen Landeskirche, Kirchenkreis und Kirchengemeinden, dass den Gemeinden 50% der Kirchensteuermittel zukommen (Kirche im Kreis Schleswig-Flensburg - Menschen für Menschen dank Ihrer Unterstützung, Mai 2015, S. 9) ist - soweit mir bekannt - vom Kirchenkreis nicht durch belastbare Zahlen belegt. Nach den öffentlich zugänglichen Finanzdaten fließen den Gemeinden derzeit wesentlich weniger als die Hälfte der Kirchensteuermittel zu.
http://www.kirche2025.de/forum/viewtopic.php?f=27&t=1890
Nach den geplanten Pfarrstellenveränderungen wird sich der Anteil noch weiter verringern. Mit einem Anteil von 50% von den Kirchensteuereinnahmen wäre es überhaupt kein Problem, die jetzt zur Disposition stehenden Pfarrstellen zu finanzieren.

Die Pfarrstellensituation wird betrachtet ohne eine eigene fundierte Erhebung der jetzt schon bestehenden beruflichen Belastung der Pastoren, die nach den bisherigen Untersuchungen schon über der mit dem EU-Recht zu vereinbarenden Zeitrahmen liegt. Dem damit einhergehenden mangelnden Interesse von Abiturienten am Pfarrberuf kann nicht durch mehr Werbung, sondern nur durch Reduzierung des Arbeitsanfalls (Work-Life-Balance) begegnet werden. Die Nachwuchsgewinnung muss bei allen geplanten Veränderungen mit im Blick bleiben. Die schon jetzt umfangreiche Arbeit der Pastorinnen einer kleineren Anzahl aufzulasten ist nicht nur im Blick auf die jetzigen Pastoren unverantwortlich, sondern wird das Problem des zu erwartenden Pastorenmangels langfristig noch erheblich verstärken.

Der in diesem Kirchenkreis zu Beginn der Diskussion verwendete Arbeitsbegriff „Handlungsräume“ hat die Brisanz, um die es sich bei der Bildung von Kirchenregionen handelt, nicht klar erkennbar werden lassen. Die Bildung von sogenannten „Handlungsräumen“ war nie verfassungsmäßig gedeckt.

Die Beschlüsse über die Kirchenregionen sollen in diesem Kirchenkreis gefasst werden, bevor die erste Evaluation über Kirchenregionen vorliegt. Diese wird erst jetzt auf EKD-Ebene beabsichtigt.

Die zwangsweise gleichzeitige Kirchenregionalisierung aller Gemeinden im Kirchenkreis verhindert einen Vergleich zwischen Gemeinden, die von sich aus eine Regionalisierung wünschen und veranlassen, und anderen Gemeinden, welche den Herausforderungen auf andere Weise begegnen.
Es wäre wünschenswert, wenn der Kirchenkreis seine vornehmliche Aufgabe darin sehen würde, die Gemeinden mit den notwendigen und nach einem transparenten und fairen Proporz der zur Verfügung stehenden Ressourcen auszustatten, und die Gemeinden die Lösungen für ihre Probleme selber suchen zu lassen. Dann entsteht kein von oben erzeugter Reformstress, der viele Energien in den Gemeinden bindet, sondern eine Entwicklung der Gemeinden entsprechend der Bedingungen vor Ort.

Folgende Nachteile der jetzt im Kirchenkreis SL-FL beabsichtigten Bildung von Kirchenregionen sind zu erwarten:

- Eine „bunte und attraktive kirchliche Landschaft“ entwickelt sich eher bei einer Vielzahl von einzelnen Gemeinden mit je eigenem Profil, als bei größeren Einheiten, in der vielleicht gerade noch eine Arbeit auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners möglich ist.

- Größere und komplexere kirchliche Einheiten erschweren es Ehrenamtlichen, Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Entweder fallen die Aufgaben auf die Pastoren zurück, was deren Zeit in Beschlag nimmt, oder es müssen stattdessen „professionelle Kräfte“ eingestellt werden, welche weitere finanziellen Mittel in Verwaltung und Organisation binden.

- Kirchenregionen haben mehr haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen als einzelne Gemeinden, so dass Dienstgespräche eher vormittags stattfinden als zu Abendzeiten, bei denen auch Ehrenamtliche anwesend sein können. Damit wird der Einfluss der Ehrenamtlichen reduziert, was sich häufig in nachlassendem Engagement dieser Ehrenamtlichen äußert.

- Die Fahrtwege von in mehreren Gemeinden tätigen Mitarbeitern erhöhen aufgrund der Fahrtwege die Kosten- und Umweltbelastungen.

- In Kirchenorten ohne Pastorenstellen besteht eine große Gefahr, dass das kirchliche Leben in diesen Orten einschläft. Das Kapellenbauprogramm in den 60er Jahren hat gezeigt, dass lebendiges kirchliches Leben sich im Umfeld einer Kapelle dort entwickelt hat, wo zugleich auch Kirchengemeinderäume und ein mit einer Pastorin und oder einem Pastor besetzten (!) Pastorat entstanden sind.

- Die Attraktivität von Pfarrstellen leidet, wenn Pastorinnen und Pastoren für ihre Ideen nicht nur Kirchgemeinderäte, sondern auch noch mehrere Kolleginnen motivieren müssen.

- Durch die sich häufig entwickelnde Aufgabenteilung der Pastoren reduzieren sich die Kontakte zu den einzelnen Gemeinden bzw. Pfarrbezirken. Die letzte KMU hat (wieder einmal) deutlich gemacht, wie wichtig die Beziehung der Menschen zu den Pastorinnen ist für die Bindung an die Kirche. Insofern sollte nicht ohne Not die Zuständigkeit der Pastoren für einzelne Gemeinden bzw. Gemeindebezirke aufgegeben werden.
Bild Römerbrief 1,16 . . Bild admin@kirche2025.de . . Bild notfalls: 0172-4166183

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