Pfarrstellenplanung in anderen Kirchenkreisen der Nordkirche

Benutzeravatar
Admin2025
Administrator
Beiträge: 120
Registriert: Mi 1. Apr 2015, 00:41

Pfarrstellenplanung in anderen Kirchenkreisen der Nordkirche

Ungelesener Beitragvon Admin2025 » Mi 21. Okt 2015, 19:35

Pfarrstellenplanung in anderen Kirchenkreisen der Nordkirche

Pastor Jöhnk hat Informationen aus anderen Kirchenkreisen der Nordkirche eingeholt, nach welchen Konzepten die Pfarrstellenpläne aufgestellt werden.
Aus den Antworten hat er eine Übersicht zusammengestellt.

Pastor Jöhnk hat die Kontaktpersonen in den vorgeschlagenen Handlungsräumen angeschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Region Ostangeln hat im Juli 2015 beschlossen, Informationen aus den anderen Kirchenkreisen der Nordkirche einzuholen, nach welchen Konzepten dort die Pfarrstellenpläne aufgestellt werden. Die Patentlösung für die im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg anstehenden Probleme wurde nicht erwartet. Ziel ist es, die Diskussion zu weiten und das vorgeschlagene Modell der „Kirchlichen Handlungsräume“ in einem nordkirchlichen Vergleich betrachten zu können. 5 der angeschriebenen 9 Kirchenkreise haben dankenswerterweise geantwortet.

In den meisten Kirchenkreisen wird zur Zeit ebenfalls über die Pfarrstellenbemessung beraten. Daher kann verlässlich nur der „Ist-Zustand“ erfasst werden. Über die Zukunft sind kaum Aussagen zu machen. Der Veränderungsdruck durch den Rückgang der Gemeindegliederzahlen und des pastoralen Nachwuchses ist überall zu spüren.

Nachfolgend versuche ich, die eingegangenen Antworten um des Überblicks willen zusammenzufassen.
Ich hoffe, die Übersicht ist korrekt. Wer detailliertere Auskünfte möchte, findet diese in den Anhängen.

Altholstein
Die Pfarrstellenbemessung erfolgt aufgrund einer differenzierten Gewichtung verschiedener Kriterien (Gemeindeglieder 45%; Einwohner 15%; Amtshandlungszahl 25%; Predigtstättenzahl 14%; 1% Ausgleichsmasse). Im Ergebnis werden die Stellen auf ganze, halbe oder viertel Pfarrstellen auf- oder abgerundet. Es dürfen bis zu 5 volle Pfarrstellen auf Kirchenkreisebene für besondere Aufgaben in den Kirchengemeinden besetzt werden. Diese Aufgaben müssen innerhalb des Kirchenkreises einzigartig sein und ihre Bedeutung die Grenzen einer Gemeinde überschreiten. Altholstein hat 2012 mit der Umsetzung dieses Planes insgesamt mehr Geld in Pfarrstellen investiert. Die Erfahrung der letzten Jahre
war gut. Das Modell wird aber nach 5 Jahren überprüft.

Dithmarschen
Die Pfarrstellenbemessung erfolgt anhand der Gemeindegliederzahl, abhängig nach Kontext (Stadt-Land). Die Richtgröße sind 2200 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle. Es ist ein Toleranzbereich von ± 10 Prozent eingeplant, um dem Unterschied von Stadt und Land gerecht zu werden. Dies führt zu einem Spektrum von 2000 bis 2400 Gemeindegliedern pro Pfarrstelle. Gleichzeitig mit dem Pfarrstellenplan wurde 2013 ein Pfarrhausplan beschlossen. Dieser soll sicherstellen, dass kirchliche Mittel in solche Pastorate investiert werden, deren Standort langfristig sinnvoll und sicher ist.

Hamburg-Ost
Das einzige Bemessungskriterium für Gemeindepfarrstellen ist die Gemeindegliederzahl – 2600 pro Pfarrstelle. Bei besonderen regionalen Herausforderungen unterstützt der Kirchenkreis die Regionen mit zeitlich befristeten Pfarrstellen. Zur Zeit sind es 208 Gemeindepfarrstellen und 31 regionale Pfarrstellen. Die Auskünfte aus Hamburg-Ost erfolgten per Email ohne offizielle Dokumente.

Mecklenburg
Die Situation in Mecklenburg ist historisch bedingt etwas anders. Die gewachsene Gemeinschaft der Dienst hat einen gemeinsamen Stellenplan für alle hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinden zur Folge. 60 % im Gesamtstellenplan sind für Pfarrstellen vorgesehen, 24 % für Gemeindepädagogen/Diakone, 11% für Kirchenmusiker und 5% für Küster. 80% der Kosten der in einer Kirchengemeinde arbeitenden Hauptamtlichen übernimmt der Kirchenkreis, 20% die jeweilige Kirchengemeinde. Als Richtschnur war eine hauptamtliche Stelle für 1000 Gemeindeglieder vorgesehen. Diese eine Stelle verteilt sich dann entsprechend den oben genannten Anteilen auf die verschiedenen Dienste. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass die Zahl von 1000 Gemeindegliedern in den dünner besiedelten Regionen nicht mehr zu halten ist. Dort sind auch schon 600 Gemeindeglieder pro Stelle Realität. Zur Zeit wird an einem neuen Gesamtstellenplan gearbeitet, der den pastoralen Anteil am Stellenplan verringert und eine Reduzierung der Gemeindegliederzahlen berücksichtigt. Der Stellenbedarf soll in Zukunft nach Ober- und Mittelzentrum, sowie dichter und dünner besiedeltem ländlichen Raum differenziert werden. Zudem soll auch eine gemeinsame Gebäudeplanung in Angriff genommen werden.

Rantzau-Münsterdorf
In Rantzau-Münsterdorf gilt seit November 2014 ein einheitlicher Pfarrstellenschlüssel mit 2200 Gemeindegliedern pro Pfarrstelle. Dies ist eine Absenkung und Vereinfachung gegenüber dem vorigen Plan, der je nach Kontext der Gemeinde 2400/2600/2800 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle vorsah. Die Aufstockung des Gemeindepfarrdienstes soll nun zu Lasten der übergemeindlichen Pfarrstellen erfolgen.
Vertretungspfarrstellen sind nicht mehr vorgesehen. Es sollen um der Attraktivität willen möglichst 100%-Stellen und möglichst klare Dienstaufträge geschaffen werden.

Vielleicht helfen diese Informationen, neue Aspekte in die Diskussion einzubringen. Mehr, als die Informationen zu verteilen, ist mir zeitlich jedoch kaum möglich. Aber wenn alle gemeinsam nachdenken, wird ja vielleicht doch noch etwas Gutes draus.

Ich wünsche Gottes Segen für die weitere Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hanno Jöhnk"

Antworten.pdf
(2.46 MiB) 1210-mal heruntergeladen
Bild Römerbrief 1,16 . . Bild admin@kirche2025.de . . Bild notfalls: 0172-4166183

Zurück zu „Alternative Konzepte“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron